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20.08.2010 "Wir befinden uns im Jahre 2010. Die ganze Welt ist von Apple besetzt. Die Ganze Welt? Nein, eine kleine Stadt im Odenwald hört nicht auf, dem Apfelkult Widerstand zu leisten. Und zwar mit einem kleinen, unschuldigen Eierbecher. So klein, dass er fast übersehen worden wäre. Doch dann fühlte sich der Gigant belästigt von dem Winzling, der noch nicht mal Töne von sich geben kann. Ein hohes Gericht wurde angerufen. Und noch eines. Und noch eines. Bis endlich ein Erlass ausging, dass Eierbecher mit einem ei im Namen einfach verboten gehören. Woraus werden wir wohl morgen unser Ei löffeln? Und womit? Vielleicht nur noch mit einer kostenpflichtigen App?" Nein, soweit ist es noch nicht. Unseren Eierbecher gibt es weiterhin, jetzt allerdings für kurze Zeit VERSANDKOSTENFREI in einer exklusiven zensierten Edition. Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen Eierbecher von koziol Gigant Apple hat einem Eierbecher der koziol »ideas for friends GmbH aus Erbach im Odenwald den Kampf angesagt. Unglaublich, aber wahr: der designige eiPOTT stellt offenbar eine gravierende Gefahr für die Marke Apple dar.Seit Anfang 2009 ist der Eierbecher eiPOTT des Aschaffenburger Designers Michael Neubauer/qed-Design bei koziol im Sortiment. Nachdem es Apple Inc. nicht gelungen war, die Herstellung und den Vertrieb des Produktes generell zu verbieten, hat der Konzern es nun im dritten Anlauf geschafft, eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des Namens eiPOTT für den Eierbecher zu erwirken. [Hanseatisches Oberlandesgericht, Aktenzeichen: 5 W 84/10; PM_AppleversusKoziol .doc ] Begründet wird der Vorgang mit einer möglichen Verwechslungsgefahr des Eierbechers mit einem Musikabspielgerät der Firma Apple. Die Begründung stützt sich in erster Linie auf die klangliche Zeichenähnlichkeit. Und der schwer wiegenden Tatsache, dass sich koziol den Umstand zu Nutze mache, „dass in der deutschen Sprache zwei Substantive – hier ‘ei‘ und ‘Pott‘ – praktisch beliebig miteinander verbunden werden können.“ Die Richter gestehen der Namensgebung zwar zu, sie sei „eine witzige Idee und man muss auch erstmal darauf kommen. Eine humorvolle oder parodistische Auseinandersetzung […] vermag der Senat aber nicht erkennen.“ Daher könne man den Aspekt der Kunstfreiheit nicht gelten lassen. Zudem handele es sich bei dem Begriff eiPOTT um ein Kunstwort, das keinen klaren Sinngehalt habe und sowieso für Eierbecher „nicht üblich“ sei. Vielmehr ließen sich hinter dem Begriff auch andere Gegenstände vermuten wie z.B. ein Eierkocher. Verwunderlich daher auch die Ausführung, dass koziol zwar jedes andere Produkt seines Sortiments eiPOTT nennen dürfe, nur eben keinen Eierbecher.Juli 2010 Die deutsche Polstermöbelfirma KOINOR produziert den Lounger "Jetlag". Die hochwertige Polsterliege (optional mit Fußteil) nach dem Entwurf von Michael Neubauer | qed* wird noch dieses Jahr erhältlich sein und außerdem über qed* zu beziehen sein.
Weitere Informationen und Details erhalten Sie in unserem Shop, sobald der Lounger verfügbar/ bestellbar ist.
qed* lädt zur Designschau in Wiesbaden vom 18.9. -17.10. ein Öffnungszeiten immer freitags 16:00 - 20:00 und samstags 10:00 - 20:00Party: Drinks, DJ's & Design am 18. September und 2. Oktober ab 18:00.
koziol stellt den Eierbecher "eiPOTT" von qed* auf der Tendence in Frankfurt vor Der eiPOTT ist in 6 trendigen Farben erhältlich und kann ab sofort bei uns bestellt werden.
qed* stattet den Showroom von KAISER&CREAM in Frankfurt aus *16.06.09 Eröffnung & Vernissage am 16. Juni 2009, 19:00 Uhr. www.kaiser-cream.com
qed* @ imm cologne 09 @ [d3] talents @ hall 3.1 S20 Besuchen Sie uns auf der Internationalen Möbelmesse in Köln vom 19. - 25.01.2009. |




